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Neue Perspektiven
für Gesundheit und Pflege

Die Bundesregierung begegnet langjährigen Herausforderungen im Gesundheitswesen mit einer jährlichen Investition von rund 5 Milliarden Euro ab dem kommenden Jahr. Diese finanziellen Mittel sollen sowohl die Pflege zu Hause verbessern als auch die Digitalisierung vorantreiben. Im Fokus stehen die Einführung des verpflichtenden E-Rezepts und die Bereitstellung der Gesundheits-ID durch Krankenkassen. Hier sind die zentralen Neuerungen im Überblick:



Digitalisierung

Verpflichtende Einführung des E-Rezepts

Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Patientinnen und Patienten können das E-Rezept in der Apotheke entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck einlösen.


Die Gesundheits-ID kommt

Ab Januar müssen Krankenkassen auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID bereitstellen. Ähnlich wie beim Online-Banking können sich Versicherte mit der Gesundheits-ID per Smartphone in ihre elektronische Patientenakte (ePA) einloggen, elektronische Rezepte herunterladen und auch auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Patientenportale oder Terminservicestellen zugreifen. Die Nutzung der Gesundheits-ID ist freiwillig und kostenlos, mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Schutz vor Missbrauch.



Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr Kinderkrankentage als vor der Pandemie

Ab dem 1. Januar 2024 haben Familien Anspruch auf 15 bezahlte Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch von 20 auf 30 Tage.


Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt

Versicherte erhalten ab dem 1. Januar 2024 einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Mitaufnahme eines Elternteils bei der stationären Behandlung des versicherten Kindes medizinisch notwendig ist.


Krankschreibung per Telefon

Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich und gilt auch für Eltern kranker Kinder. Die Bescheinigung wird zudem elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt.



Pflege

Mehr Geld für die Pflege zu Hause

Zum 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld für die Pflegegrade 2 bis 5 um fünf Prozent. Gleiches gilt für die Pflegesachleistungen, also Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Pflegende Angehörige, die diese Leistungen bereits in Anspruch nehmen, erhalten automatisch mehr Geld. Eine weitere Anhebung um 4,5 Prozent ist für das Jahr 2025 geplant.


Reformen für die Pflege von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Die Reformen zielen darauf ab, die Pflege von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit den Pflegegraden 4 und 5 zu erleichtern. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird von sechs auf bis zu acht Wochen pro Jahr erhöht, und die Mittel der Kurzzeitpflege können vollständig auf die Verhinderungspflege übertragen werden, ohne dass zuvor sechs Monate häusliche Pflege erforderlich sind.



Arzneimittelversorgung

Erleichterter Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken

Ab dem 16. Dezember 2023 dürfen Apotheken Kinderarzneimittel gegen wirkstoffgleiche Arzneimittel austauschen, wenn diese auf der Dringlichkeitsliste des BfArM stehen und nicht verfügbar sind.


Erweiterte verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimitteln

Ab dem 27. Dezember 2023 müssen Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken ihre Vorräte bestimmter Arzneimittelgruppen aufstocken, um die Versorgungssicherheit zu stärken.


Genderkonforme Beipackzettel

Ab dem 27. Dezember 2023 muss Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen den genderkonformen Warnhinweis verwenden: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“

 

Bei Fragen rund um Ihre Gesundheit steht Ihnen unser fachkompetentes Apothekerteam gerne beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!

 

Quelle: Bundesgesundheitsministerium; Pressemitteilung: 15.12.23: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-2024-in-gesundheit-und-pflege-pm-15-12-23.html

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